Strategie, Prozesse und Wissen verbinden
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Austauschqualität verlässlich absichern
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Modelldaten für Mengen und Kosten nutzen
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Potenziale erkennen und integrieren
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Rollen, Standards und Daten abstimmen
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Entscheidungen fundiert vorbereiten
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Potenziale und Handlungsfelder erkennen
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Projektdateien strukturiert prüfen
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Standards und Strukturen bewerten
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Prozesse und Zusammenarbeit einordnen
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Fragen schnell und persönlich klären
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Wissen entlang konkreter Aufgaben aufbauen
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Sicher und praxisnah in Archicad einsteigen
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Inhalte auf Ihr Büro abstimmen
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Themen im Selbststudium vertiefen
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Kostenlose Videokurse flexibel nutzen
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BIM-Kompetenz mit Graphisoft Learn nachweisen
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GSN vertreibt Software Lizenzen, führt Hard- und Software Installationen, sowie Schulungen zu den vertriebenen Produkten durch. Alle Lieferungen und Leistungen von GSN erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, auf die ergänzend Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von GSN schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GSN.
2.1
Angebote von GSN sind unverbindlich und freibleibend. EinVertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch GSN, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2
GSN ist berechtigt, geänderte oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3
GSN ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und deren Fakturierung berechtigt.
2.4
Liefertermine sind unverbindlich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und zwar unabhängig davon, ob diese bei GSN oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Sabotage, Rohstoffmangel und verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin. Sollte GSN bei einer verbindlichen Lieferterminvereinbarung mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde GSN schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach erfolgtem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist auch GSN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.1
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
3.2
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3
Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstands, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsprodukts an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Graphisoft Nord verzögert, lagert der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.1
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Hamburg zuzüglich Verpackung, Versand-/Transportkosten, Transportversicherung sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
4.2
GSN ist berechtigt, Lieferungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Nachnahme auszuführen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. GSN ist zur Annahme von Wechsel und Schecks nicht verpflichtet. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4.3
GSN ist berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und eine Pauschale in Höhe von €40,00 zu verlangen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.1
GSN gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation und im Handbuch allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Eine Zusicherung spezieller Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn sie von GSN ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
5.2
GSN gewährleistet nicht, dass die Vertragsprodukte den Anforderungen des Kunden genügen bzw. mit den vom Kunden bereits betriebenen Produkten kompatibel sind.
5.3
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von GSN Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist beseitigt werden, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
5.4
Hat der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Vertragsprodukt vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.
5.5
GSN haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
5.6
Die Haftung von GSN, die nicht auch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.1
GSN behält sich das Eigentum an dem Vertragsprodukt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die GSN aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden hat.
6.2
Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an GSN ab. Auf Verlangen von GSN wird der Kunde die abgetretene Forderung benennen.
6.3
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes, hat der Kunde GSN unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von GSN hinzuweisen.
6.4
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für GSN vorgenommen, ohne GSN zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, GSN nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt GSN Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde GSN anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.5
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Vertragsgegenstandes durch GSN gilt nicht als Vertragsrücktritt, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
6.7
Für Testzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von GSN.
7.1
Bei Auslieferung des Vertragsgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland ist dieses auch ausschließlich zur Nutzung und zum Verbleib in Deutschland bestimmt.
7.2
Bei Auslieferung des Vertragsprodukts in der Republik Österreich ist dieses auch ausschließlich zur Nutzung und zum Verbleib in Österreich bestimmt.
8.1
Angebote von GSN sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch GSN, spätestens jedoch mit Beginn der Schulungs- und/oder Beratungsmaßnahme beim Kunden zustande.
8.2
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, bzw. die Zusicherung von bestimmten Eigenschaften bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
GSN wird Schulungs- und Beratungsmaßnahmen mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereiten. Ein Schulungs- oder Beratungserfolg wird nicht garantiert.
GSN übernimmt insbesondere keine Haftung für Folgeschäden, die sich aus dem späteren Gebrauch ergeben, insbesondere an den dem Kunden gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Die Haftung von GSN für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten auf der Hardware, insbesondere im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen.
GSN haftet nur in Fällen, in denen GSN oder ihr zuzurechnende Dritte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trifft. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von GSN auf den vom Kunden gezahlten Preis beschränkt, ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Von GSN ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche – auch auszugsweise – Vervielfältigung, gewerbliche Nutzung und/oder Bereitstellung zum Download/Kopieren, auch unter Nutzung elektronischer Systeme bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von GSN. Die genutzten Produkte sind mit Schutzrechten Dritter belegt, deren Ansprüche bei unberechtigter Nutzung durch den Kunden unberührt bleiben.
GSN speichert und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen GSN und dem Kunden erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Weitergabe nicht zur Erbringung, Abrechnung und Einzug der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist oder eine Rechtspflicht zur Offenlegung besteht.
Die vollständige Anschrift des Kunden, sowie im Laufe des Vertragsverhältnisses gemachte Angaben werden von GSN in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet.
Die Mitarbeiter von GSN sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Wie wir mit Datenschutz umgehen und welche Daten wir speichern, lesen Sie auf dieser Seite.
12.1
Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
12.2
Erfüllungsort ist der Sitz von GSN.
12.3
Der Kunde kann GSN nur an deren Sitz verklagen.
12.4
Für Klagen von GSN gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GSN vereinbart.
13.1
Der Kunde wird GSN von Ansprüche Dritter, die auf Rechtsverletzungen gleich welcher Art durch den Kunden beruhen, freihalten, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
13.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Entgelte mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13.4
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Graphisoft Nord GmbH (GSN)
Palmaille 58
22767 Hamburg
fon +49 (40) 85 323 100
fax +49 (40) 85 32 10 10
Stand: Oktober 2026